Jahresabschluss

Die Erstellung von Jahresabschlüssen erfolgt unter Beachtung der handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Vorschriften. Auf Grund der steuerverschärfenden Gesetzgebung werden die Unterschiede zwischen Steuerrecht und Handelsrecht immer größer und zwingen zur Erstellung einer Handelsbilanz und einer davon abweichenden Steuerbilanz.

Die Bilanzierung wird immer stärker zu einer Optimierungsentscheidung zwischen dem Wunsch, einerseits wirtschaftliche Stärke zu zeigen und anderseits durch einen möglichst niedrigen Gewinn die Steuerbelastung zu reduzieren. Wir unterstützen Sie bei dieser Aufgabe mit viel Fingerspitzengefühl und stehen auf Ihren Wunsch hin auch Ihrer Hausbank für ein Gespräch zur Verfügung. Dabei profitieren Sie als unser Mandant auch von unserer über lange Jahre hin aufgebauten Basis des Vertrauens und der Glaubwürdigkeit.

Bestandteile der von uns erstellten Jahresabschlüsse sind so genannte Bescheinigungen. Je nach Intensität der im Rahmen der Jahresabschlusserstellung durchgeführten Prüfungshandlungen werden die Bescheinigungen formuliert. Kreditinstitute verlangen häufig Jahresabschlüsse mit Plausibilitätsbeurteilungen. Die Bandbreite reicht von “ einfachen“ Bescheinigungen bis hin zu Bescheinigungen, die in der Qualität eines Bestätigungsvermerks nahekommen, da umfangreiche Prüfungshandlungen durchgeführt werden.

Abschlüsse und Bilanzen